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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

für die Erbringung von Dienstleistungen von Jonas Hildebrand, Rauch & Seele, Schulstr. 48, 76571

Gaggenau, E-Mail: hallo@rauchundseele.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

 

1. Allgemeines

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.                 

 

1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

 

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

 

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

 

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

 

Full-Service Catering & Street-Food Events

 

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

 

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

 

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

 

2.5. Der Anbieter liefert Speisen nach den geltenden hygienerechtlichen Vorschriften. Nach Übergabe an den Kunden liegt die Verantwortung für sachgerechte Lagerung und Verzehr beim Kunden. Aus lebensmittelrechtlichen Gründen erfolgt keine Rücknahme von zubereiteten Speisen oder Resten.

 

2.6. Allergene und Unverträglichkeiten

Der Anbieter stellt eine Liste der enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Allergien und Unverträglichkeiten seiner Gäste bei der Bestellung mitzuteilen. Eine Haftung für allergische Reaktionen besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

2.7. Equipment und Mietgegenstände

Vom Anbieter bereitgestelltes Equipment (z. B. Besteck, Grills, Dekoration) bleibt dessen Eigentum. Der Kunde haftet für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl im Veranstaltungszeitraum. Die Rückgabe erfolgt nach Vereinbarung; bei verspäteter Rückgabe können Zusatzkosten entstehen.

 

2.8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Dies gilt auch für Dekorationsmaterial oder wiederverwendbare Präsentationsmittel.

 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

 

3.1. Veranstaltungsort / Zugang

Der Kunde verpflichtet sich, den Veranstaltungsort rechtzeitig verfügbar zu machen. Zufahrt zum Aufbau- und Lieferort muss gewährleistet sein. Eventuelle Gebühren (z. B. Parkausweis, Genehmigungen) trägt der Kunde. Strom- und Wasseranschlüsse müssen funktionstüchtig bereitgestellt werden, sofern erforderlich.

 

4. Vergütung

 

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

 

4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen.

 

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

 

4.4. Abweichend hiervon ist eine Anzahlung spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von 25% der Gesamtrechnung zu entrichten. Dies wird jeweils auf dem Angebot ausgewiesen.

 

Abweichend zu 4.2., 4.3. und 4.4. gelten die individuellen Regelungen für den Ticketverkauf für Streetfood Events, gemäß den dort ersichtlichen Zahlungsbedingungen über die genutzte Buchungsplattform. Siehe hierzu auch Stornierungsregelungen unter 6.1.1.2.

 

5. Haftung / Freistellung

 

5.1 Der Auftragnehmer haftet gem. gesetzlichen Regelungen aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

 

5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

 

6. Vertragsdauer und Kündigung

 

6.1 Die Vertragsdauer beläuft sich auf die vereinbarte(n) Veranstaltung(en). Eine „Kündigung“ bei unterliegt den unter Punkt 6.1.1. aufgeführten Stornierungsregelungen.

 

6.1.1. Stornierungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend). Bei Rücktritt durch den Kunden werden folgende Stornogebühren fällig:

 

- bis 30 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei

- 29 bis 14 Tage vor Veranstaltung: 15%

- 13 bis 7 Tage vor Veranstaltung: 30%

 

Bereits erbrachte Aufwendungen (z. B. Personalbuchung, Wareneinkauf) sind unabhängig vom Stornierungszeitpunkt zu erstatten, sofern diese nicht mehr abgewendet werden können.

 

6.1.1.2. Abweichend zu 6.1. und 6.1.1. gelten bei Ticketbuchungen für Streetfoodevents die direkten Stornierungsbedingungen über die Buchungsplattform und der dazugehörigen Stornobedingungen. Diese ergänzen die AGB und gehen Ihnen ausschließlich bei Ticketbuchungen für Streetfoodevents vor. Alle weiteren Punkte bleiben davon unberührt.

 

6.1.2. Rücktritt / Leistungsänderung durch den Anbieter

Der Anbieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei:

- Höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Krankheit, Ausfall von Lieferanten)

- Zahlungsrückstand des Kunden

 

6.1.3. Der Kunde erhält in diesem Fall geleistete Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Anbieter ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

 

6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach

Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

 

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

 

7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, der Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

 

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

 

8. Schlussbestimmungen

 

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

 

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

 

8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

 

8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

 

8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kundigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

 

9. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

 

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:

 

https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.

 

Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.

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